Haben Sie schon alle Fördergelder für die Energiewende Ihres Unternehmens beantragt? Alle Unternehmen, mit mehr als 10.000,- € jährlichen Energiekosten (Strom, Gas, Öl und Kraftstoffe), sind berechtigt, eine geförderte BAFA-Energieberatungen in Anspruch zu nehmen!
Ein zugelassener BAFA-Energieberater überprüft in einem umfangreichen Audit in Ihrem Unternehmen alle Energieverbraucher, Maschinen, Geräte, Isolierungen und Prozessabläufe, um Ihre aktuellen Energieverluste genau berechnen zu können.
In einem ausführlichen Bericht wird dann der Istzustand des Unternehmens ausgewertet und mit Ihnen vor Ort besprochen.
In der Regel ergibt sich bei Unternehmen ein Einsparpotential von 10-30%, die der Energieberater mit Ihnen durchspricht und die möglichen Lösungsansätze aufzeigt.
Mit der Auswertung des Energieberaters qualifiziert sich Ihr Unternehmen dann für umfangreiche Fördergelder/Sanierungsgelder, um aktiv viel Energie und Kosten einsparen zu können. Eine Sanierungspflicht ergibt sich durch diese Energieberatung nicht!
Beispiele für förderfähige Maßnahmen mit bis zu 60 % Förderung nach einem Energieaudit:
• Elektrische Flurförderfahrzeuge
• Spritzgießmaschinen
• Solarthermieanlagen
• Werkzeugmaschinen
• Gebäudedämmung
• Fensteraustausch
• Pelletpressen
• Biomasseanlagen
• Wärmepumpen
• Abwärmerückgewinnungssysteme
• Beleuchtungssysteme (LED)
• Kälte- und Klimaanlagen
• Elektrische Schweißgeräte
• Elektrische Backöfen
• Geschirrspülmaschinen
• Filtertürme
• Energiemanagementsysteme
• Mess- und Regeltechnik
• Elektrifizierung von Prozessen
• Laserschneider
• Solarien
• Kinoprojektore